Wartung und Revision

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  • Prüfung und Revision ortsfester elektrischer Anlage
  • Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte
  • Prüfung und Revision von Blitzschutzanlagen

Informationen zu Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte:

Seit dem 01.04.1979 ist die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen in Ihrem Betrieb nach BGV A3 (bisher VBG4) Pflicht. (Download als PDF 239 kB)

Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Stecker an einer Steckdose angeschlossen sind. Die Prüfung der Geräte soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte, und damit vor wirtschaftlichen Schäden schützen. So z.B. schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon, durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde!

Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen, und können bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit einer Geldbuße bis zu 10.000,-- € ahnden.

Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

Lassen Sie Ihre Geräte prüfen, um Schadensfälle zu vermeiden! Der Nachweis der Prüfung entbindet Sie von der Haftung. Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden!


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